Beitragsordnung

§ 1 Jahresbeitrag Mitglieder

1.1. für nicht gewerblich Tätige sowie für private Personen nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 80 Euro

1.2. ermäßigter Beitrag, Studierende | 25 Euro

1.3. für Stiftungen, bundesweit tätige Verbände und Organisationen, Kommunen und Körperschaften öffentlichen Rechts sowie für Hochschulen, Universitäten und weitere lehrende Institutionen nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 250 Euro

1.4. für Unternehmen der privaten Wirtschaft und der Bauwirtschaft nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 500 Euro

1.5. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§2 Inkrafttreten der Beitragsordnung

2.1. Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Vereins am 26. Juni 2008 verabschiedet.